1. Allgemeines
Was ist die Durchlaufnummer, die bei jeder Ausschreibung angegeben ist?
Sofern der ausgeschriebene Bedarf der ÜNB nicht gedeckt werden kann, wird eine zweite Ausschreibung durchgeführt. In dem Falle würde die Durchlaufnummer 2 dort stehen. Im Regelfall reicht jedoch der erste Durchlauf zur Deckung des Ausschreibungsbedarfs.
Was versteht man unter „Leistungspreis (LP)“ und „Arbeitspreis (AP)“ und wie werden diese gebildet?
Der Leistungspreis ist der Preis, den der Anbieter für die reine Bereithaltung von Regelleistung unabhängig von einem Abruf erhält. Dieser gilt für den gesamten Ausschreibungszeitraum für die jeweilige Produktzeitscheibe.
Beispiel:
Ein Anbieter bietet in der Tagesauktion MRL in der Produktzeitscheibe POS_08_12 10 MW für 15 (€/MW)/h an und wird bezuschlagt, so muss er am Liefertag von 08:00-12:00 10 MW positive mFRR bereithalten und wird dafür mit 10 MW * 15 (€/MW)/h*4h = 600 € vergütet.
Der Arbeitspreis ist der Preis, den ein Anbieter bei Abruf für die dann tatsächlich gelieferten Energie-mengen erhält.
Beispiel:
Der Anbieter aus obigem Beispiel hat einen Arbeitspreis von 70 €/MWh (Netz an Anbieter) geboten und erhält von 10:30-11:30 einen Abruf in Höhe von 7 MW. Für diesen bekommt er dann 7 MW * 1h * 70 €/MWh = 490 € vergütet.
Bei vertragswidriger Untererfüllung (d.h. zu geringe Lieferung) würde eine zeit- und mengenanteilige Einkürzung der Vergütung des Leistungspreises erfolgen. Im Wiederholungsfall kann dies pönalisiert werden und sogar zum Entzug der Präqualifikation führen.
Sowohl Leistungs- als auch Arbeitspreis werden vom Anbieter selbst bei Angebotsabgabe festgelegt. Es gilt „pay-as-bid“, sprich jedes bezuschlagte bzw. abgerufene Angebot wird mit seinem individuellen Angebotspreis vergütet.
Gibt es Unter- und Obergrenzen für Mengen und Preise bei Angebotsabgabe, Vergabe und Abruf und nach welchen Regeln erfolgen Vergabe und Abruf?
Die Mindestangebotsgröße beträgt 1 MW. Dies gilt für alle FCR-, aFRR- und mFRR-Produkte. Weitere Infos zu Produktdetails befinden sich unter regelleistung.net .
Die Obergrenze für die Angebotserstellung ist durch die präqualifizierte Leistung je Anbieter und Produktart vorgegeben. Bei der Angebotsabgabe sind eventuelle Nichtverfügbarkeiten von Technischen Einheiten (z.B. Wartung) sowie Reserven als Besicherung für den Ausfall von Technischen Einheiten zu berücksichtigen.
Vergabe und Abruf erfolgen für jede Produktzeitscheibe bis zur Bedarfsdeckung entlang einer Merit-Order-List (MOL), die aus der Sortierung der Leistungs- bzw. Arbeitspreise vom günstigsten zum teuersten gebildet wird.
Die genauen Auktions-, Vergabe- und Abrufregeln entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produktbeschreibungen auf unserer Internetplattform sowie den dort zum Download hinterlegten Musterrahmen-verträgen incl. deren Anlagen.
Was versteht man unter den Bezeichnungen „Anbieter an Netz“ und „Netz an Anbieter“?
Die Bezeichnung gibt die Zahlungsrichtung des Arbeitspreises vor und wird vom Anbieter selbst bei Angebotsabgabe gewählt. Er kann entscheiden, ob er bei Abruf und somit Lieferung von Regelarbeit vergütet werden möchte oder ob für ihn eine Zahlungsbereitschaft bei Abruf besteht.
Letzteres kann insbesondre bei Lieferung negativer Regelarbeit der Fall sein, wenn der Anbieter bei Leistungsreduzierung eines Kraftwerkes (Generation Side) Brennstoffe einspart oder bei Leistungserhöhung eines Verbrauchers (Demand Side) Energie erhält.
Darf man für mehrere Produktzeitscheiben pro Ausschreibungszeitraum Angebote abgeben und falls ja, diese unterschiedlich gestalten?
Ein Anbieter kann seine präqualifizierte Leistung völlig unabhängig voneinander in jeder Produktzeitscheibe anbieten. Dabei kann er seine angebotene Leistungshöhe in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit sowie seine Leistungs- und Arbeitspreise in Abhängigkeit seiner (Opportunitäts-)Kosten von Zeitscheibe zu Zeitscheibe unterschiedlich gestalten. So ist es einem Anbieter möglich, eine Leistung nur zeitweise in einigen Zeitscheiben anzubieten, wenn diese in anderen nicht verfügbar ist oder anderweitig benötigt/vermarktet wird.
Ebenso lassen sich Leistungs- und Arbeitspreise für jede Zeitscheibe individuell an die jeweiligen Marktsituationen und (Opportunitäts-)Kosten der entsprechenden Zeitscheibe anpassen.
Ist es möglich/erlaubt gleichzeitig mehrere Produktarten anzubieten bzw. bereitzustellen?
Sollten Anlagen für mehrere Regelleistungsprodukte präqualifiziert sein, hat der Anbieter die Freiheit, die Vermarktung der präqualifizierten Leistung der Anlagen individuell zu entscheiden. Er kann die Leistung seines Pools und auch jeder einzelnen Technischen Einheit in beliebig viele Leistungsscheiben aufteilen, und diese völlig flexibel zu unterschiedlichen Preisen wie auch in unterschiedlichen Regelleistungsprodukten vermarkten. Allerdings darf dabei eine Leistungsscheibe niemals doppelt vermarktet werden.
2. FCR / aFRR / mFRR
In der Ausschreibungsübersicht finden sich neben den Daten für Deutschland bzgl. FCR auch Daten für andere Ländern. Wofür stehen diese Daten?
Für die Beschaffung von FCR gibt es eine internationale Kooperation, bei der eine wachsende Anzahl an Ländern teilnimmt. Den Bedarf jedes Landes gilt es in der gemeinsamen, grenzüberschreitenden Ausschreibung zu decken. Dabei sind jedoch länderspezifische Kernteile sowie Exportlimits einzuhalten, sodass ein gewisser Bedarfsanteil zwingend im jeweiligen Land beschafft werden muss, sowie der Export.
Warum übersteigt bei einigen Ausschreibungen die bezuschlagte aFRR-Leistung den ausgeschriebenen Bedarf der ÜNB?
Bei der aFRR kooperieren Deutschland und Österreich im Rahmen einer grenzüberschreitenden, kostenoptimierenden Beschaffung. Im Ergebnis kann es dazu führen, dass die deutschen ÜNB Sekundärregelleistung für Österreich vorhalten und umgekehrt.
Die bisherige Kooperation zum kostenoptimalen Einsatz der Sekundärregelleistung ist mit Einführung von PICASSO auf diese übergegangen. PICASSO hat zum Ziel, den Einsatz der Sekundärregelleistung in Gesamt-Europa kostenoptimal durchzuführen.