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Modalitäten & Rechtlicher Rahmen

Markt für Regelreserve in Deutschland

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Aufgabe, das Leistungsgleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -abnahme in ihrer Regelzone ständig aufrecht zu erhalten, mit dem Ziel die Frequenz in europäischen Verbundnetz konstant bei 50Hz zu halten. Zur Wahrung dieser Aufgabe benötigen die ÜNB Regelleistung in verschiedenen Qualitäten

  • Frequency Containment Reserve (FCR) oder Primärregelleistung (PRL)
  • Frequency Restoration Reserve with automatic activation (aFRR) oder Sekundärregelleistung (SRL)
  • Frequency Restoration Reserve with manual activation (mFRR) oder Minutenreserveleistung (MRL)

Die ÜNB beschaffen die Regelreserveprodukte (Regelleistung und Regelarbeit) regelzonenübergreifend und teilweise in Kooperation mit unseren Nachbarländern. Die Ausschreibungen finden in offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren statt, nach den Vorgaben des Bundeskartellamts, im Einklang mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur sowie Europäischen Verordnungen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Regelreservemarkt ist die Qualifikation der Marktteilnehmer beim jeweiligen Anschluss-ÜNB. Durch die Möglichkeit der Poolung ist es auch kleinen Anlagen und Lasten möglich am Regelreservemarkt teilzunehmen. Die Modalitäten für die Teilnahme am Regelreservemarkt (MfRRA) regeln den Marktzugang von der Qualifikation bis zur Abrechnung einheitlich für alle Marktteilnehmer.

In konsequenter Weiterentwicklung der gemeinsamen Beschaffung kooperieren die deutschen ÜNB auf betrieblicher Seite durch den koordinierten Einsatz von Regelenergie im Rahmen des Netzregelverbunds (NRV) und rufen somit kostenoptimal Regelenergie regelzonenübergreifend ab.

Diese Form der intensiven Zusammenarbeit wird in den folgenden Jahren auch grenzüberschreitend ausgebaut, mit dem Ziel den Abruf aller Reserven über alle ÜNB Zentraleuropas hinweg zu optimieren.

Marktbeschreibung

Im Rahmen der Guideline on Electricity Balancing (EB GL) gemäß Artikel 60 sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet mindestens alle zwei Jahre einen ÜNB-Bericht über den Systemausgleich zu veröffentlichen. Der erstellte Bericht ist eine Aktualisierung sowie eine Ergänzung der bereits existierenden Studie "Beschreibung von Regelleistungskonzepten und Regelleistungsmarkt" von Consentec aus dem Jahr 2014 und gibt einen Einblick in den Regelleistungsmarkt und die Regelleistungskonzepte.

Im Einzelnen werden hierbei u.a. folgende Aspekte betrachtet:

  • Rechtlicher und regulatorischer Rahmen
  • Netzzugangsmodell
  • Umsetzung der Leistungs-Frequenz-Regelung
  • Präqualifikation sowie Beschaffung und Einsatz von Regelleistung und Regelarbeit
  • Ermittlung und Abrechnung von Ausgleichsenergie
  • Weiterentwicklung der Märkte für Regelreserve
  • Zusammenfassung