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Wie funktioniert der Regelreservemarkt?

Wie funktioniert der Regelreservemarkt?

Die ÜNB beschaffen Regelreserve (Regelleistung und Regelarbeit) regelzonenübergreifend und teilweise in Kooperation mit ihren Nachbarländern. Die Ausschreibungen finden in offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren statt, nach den Vorgaben des Bundeskartellamts, im Einklang mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur sowie Europäischen Verordnungen und Methoden.

Der grundsätzliche Beschaffungsprozess für Regelreserve erfolgt in vier Schritten. Von der Präqualifikation der Anbieter (1), also der Erfüllung aller Anforderungen, über das Ausschreiben (2) und Bezuschlagen von Bedarfsmengen durch die ÜNB und das Aktivieren der Reserven (3) bis hin zur Abrechnung (4).

Schritt 1: Präqualifikation

Bevor ein Anbieter am Regelreservemarkt teilnehmen darf, muss er die organisatorischen und technischen Anforderungen im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens erfüllen. Ziel der Präqualifikation ist es, die Eignung eines potenziellen Anbieters für die Bereitstellung von Regelreserve festzustellen. Je nach Art der Regelreserve, unterscheiden sich die Anforderungen. Mehr Informationen zur Präqualifikation finden Sie unter „Anbieter werden“[MP(EB2] und die Liste aller Anbieter können Sie rechts downloaden.

Schritt 2: Ausschreibungen

 Anschließend können präqualifizierte Anbieter an den Ausschreibungen für Regelreserve teilnehmen. Die Ausschreibungen werden von den ÜNB, nachdem sie die Bedarfe bestimmt haben, durchgeführt. Der Bedarf an Regelreserve schwankt entsprechend der Dimensionierung. Daten zu historischen Ausschreibungsmengen und Gebotspreisen finden Sie im Datencenter.

Regelleistungsmarkt

Die Ausschreibungen für Regelleistung werden täglich für den Folgetage am Regelleistungsmarkt (RLM) durchgeführt. Die Produktlänge für alle Regelleistungsprodukte (FCR, aFRR und mFRR) beträgt vier Stunden, beginnend mit der Zeitscheibe von null bis vier Uhr und endend mit der Zeitscheibe von 20 bis 24 Uhr. Während die Beschaffung der FCR damit abgeschlossen ist und jedes am RLM bezuschlagte Angebot mit dem angebotenen Regelleistungspreis vergütet wird, ist für aFRR und mFRR erst der Grundstein für die vollständige Beschaffung am Regelarbeitsmarkt gelegt.

Regelarbeitsmarkt

Sobald die Auktion für die Regelleistung abgeschlossen ist, öffnet der RAM. Auf dem RAM wird die tatsächlich aktivierbare Regelarbeit von aFRR und mFRR beschafft. Regelreserveanbieter mit Zuschlägen am RLM, müssen die bezuschlagte Menge am RAM anbieten. Alle Anbieter können darüber hinaus Regelarbeitsgebote abgeben. Alle Regelarbeitsgebote werden bezuschlagt.

 Die Produkte am Regelarbeitsmarkt haben eine Länge von 15 Minuten. Der Markt für jedes Viertelstundenprodukt schließt 25 Minuten vor dem Produktbeginn. Alle Gebote werden aufsteigend nach dem Arbeitspreis sortiert und als Merit-Order-Liste an die Abrufsysteme der ÜNB und an die Aktivierungsplattformen MARI (für mFRR) und PICASSO (für aFRR) weitergeleitet.

Schritt 3: Aktivierung von Regelleistung und Regelarbeit

Wenn ein Anbieter für ein Produkt einen Zuschlag bekommen hat, muss er im Betrieb Regelleistung vorhalten bzw. Regelarbeit liefern. Im Bedarfsfall werden die Reserven dann aktiviert. Der Bedarf an FCR entsteht durch Frequenzabweichungen von der Normalfrequenz 50,0 Hertz. Im Vergleich dazu entsteht der Bedarf an Regelarbeit jederzeit durch Abweichungen der Positionen der Bilanzkreise von ihren geplanten Positionen (Fahrplänen).

Während FCR von den Anbietern automatisch aktiviert wird, sendet jeder ÜNB seinen Bedarf an Regelarbeit (aFRR und mFRR) in Echtzeit an die Abrufplattformen, ebenso wie verfügbare grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten. Die Plattformen ermitteln die kostengünstigste Bedarfsdeckung. Mehr über die Abrufplattformen MARI und PICASSO finden Sie bei den Europäischen Kooperationen.

Da es weitere interessierte Länder für eine gemeinsame Beschaffung der aFRR gibt, wurde das ALPACA Projekt gegründet. Was ALPACA bedeutet und weitere Details zur Kooperation finden Sie unter Europäische Kooperationen.

Schritt 4: Abrechnung von Regelleistung und Regelarbeit

Der letzte Schritt ist die Abrechnung. Während die Kosten für die Vorhaltung von Regelleistung über die Netznutzungsentgelte der ÜNB finanziert werden, tragen die Bilanzkreisverantwortlichen die Kosten für die Aktivierung von Regelarbeit. Dazu wird jede Viertelstunde von den ÜNB ein Ausgleichsenergiepreis ermittelt und den Bilanzkreisverantwortlichen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung monatlich in Rechnung gestellt. Alles zum Thema Ausgleichsenergie, Bilanzkreise und regelzonenübergreifender einheitliche Ausgleichsenergiepreis (reBAP) können Sie auf der Internetseite netztransparenz.de nachlesen.

Mehr Informationen zur Vergütung der verschiedenen Regelreservearten erhalten Sie als Anbieter unter Abrechnung. Darüber hinaus finden Sie Daten zu historischen Zuschlagspreisen im Datencenter.

Informationen dazu, wie Sie Regelreserveanbieter werden können, finden Sie im Abschnitt Anbieter werden.