Zusätzliche Informationen
Voraussetzung für die Teilnahme an der gemeinsamen Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen Anbieter und Anschluss-ÜNB im Nachgang zu der erfolgreich durchgeführten Präqualifikation. Die präqualifizierte mFRR muss hierbei mindestens 1MW betragen.
Der Anschluss-ÜNB ist derjenige ÜNB, in dessen Regelzone die durch den Anbieter zu vermarktenden Technischen Einheiten netztechnisch angeschlossen sind, unabhängig von der Spannungsebene. Dieser führt die Präqualifikation von Technischen Einheiten (z.B. Erzeugungseinheiten oder regelbare Verbraucherlasten) in seiner Regelzone durch und ist Vertragspartner des Anbieters, dessen Technische Einheiten sich in der Regelzone des Anschluss-ÜNB befinden. Vermarktet ein Anbieter Technische Einheiten in mehreren Regelzonen, ist jeweils ein Rahmenvertrag mit dem betreffenden Anschluss-ÜNB abzuschließen.
Für die Angebotsabgabe und Abholung der Vergabeergebnisse steht jedem Anbieter auf der Internetplattform ein individueller gesicherter Anbieterbereich zur Verfügung. Die Ausschreibung findet kalendertäglich statt.