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Was ist Regelenergie?_

Markt für Regelreserve in Deutschland

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Aufgabe, das Leistungsgleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -abnahme in ihrer Regelzone ständig aufrecht zu erhalten, mit dem Ziel die Frequenz in europäischen Verbundnetz konstant bei 50Hz zu halten. Zur Wahrung dieser Aufgabe benötigen die ÜNB Regelleistung in verschiedenen Qualitäten

  • Frequency Containment Reserve (FCR) oder Primärregelleistung (PRL)
  • Frequency Restoration Reserve with automatic activation (aFRR) oder Sekundärregelleistung (SRL)
  • Frequency Restoration Reserve with manual activation (mFRR) oder Minutenreserveleistung (MRL)

Die ÜNB beschaffen die Regelreserveprodukte (Regelleistung und Regelarbeit) regelzonenübergreifend und teilweise in Kooperation mit unseren Nachbarländern. Die Ausschreibungen finden in offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren statt, nach den Vorgaben des Bundeskartellamts, im Einklang mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur sowie Europäischen Verordnungen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Regelreservemarkt ist die Qualifikation der Marktteilnehmer beim jeweiligen Anschluss-ÜNB. Durch die Möglichkeit der Poolung ist es auch kleinen Anlagen und Lasten möglich am Regelreservemarkt teilzunehmen. Die Modalitäten für die Teilnahme am Regelreservemarkt (MfRRA) regeln den Marktzugang von der Qualifikation bis zur Abrechnung einheitlich für alle Marktteilnehmer.

In konsequenter Weiterentwicklung der gemeinsamen Beschaffung kooperieren die deutschen ÜNB auf betrieblicher Seite durch den koordinierten Einsatz von Regelenergie im Rahmen des Netzregelverbunds (NRV) und rufen somit kostenoptimal Regelenergie regelzonenübergreifend ab.

Diese Form der intensiven Zusammenarbeit wird in den folgenden Jahren auch grenzüberschreitend ausgebaut, mit dem Ziel den Abruf aller Reserven über alle ÜNB Zentraleuropas hinweg zu optimieren.

Allgemeines zur Regelleistung - Technische Aspekte

Ein ständiges Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -abnahme ist eine wichtige Voraussetzung für einen stabilen und zuverlässigen Netzbetrieb. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) halten dazu im Rahmen ihrer Systemverantwortung Regelleistung vor, um den Kunden eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten.

Ein Bedarf an Regelleistung entsteht, sobald die Summe der aktuellen Einspeisungen von der Summe der aktuellen Entnahmen abweicht. Abweichungen werden auf der Verbraucherseite durch Schwankungen im Einspeise- und Abnahmeverhalten oder auf der Erzeugungsseite durch Störungen (z.B. Kraftwerksausfälle) hervorgerufen.Ein Mangel an Erzeugungsleistung (oder Überschuss an Verbrauchsleistung) äußert sich als Frequenzabfall, ein Überschuss an Erzeugungsleistung (oder Mangel an Verbrauchsleistung) als Frequenzanstieg im gesamten elektrischen Energieversorgungssystem in Europa.

Ziel des Regelleistungseinsatzes ist es, einerseits die Frequenz unter allen Umständen innerhalb bestimmter Toleranzbereiche um die Sollfrequenz von 50 Hz zu halten und andererseits mögliche bestehende regionale Abweichungen der Leistungsbilanz von ihrem Sollwert zu beseitigen. Hierzu ist der Einsatz mehrerer in ihrem dynamischen und zeitlichen Zusammenwirken aufeinander abgestimmter Regelleistungsarten erforderlich.

Auf der Grundlage der geltenden Regeln des Verbandes der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) beschaffen die deutschen ÜNB folgende Regelleistungsarten:

Primärregelung:

  • Bereitstellung nach dem Solidaritätsprinzip durch alle im ENTSO-E-Gebiet synchron verbundenen  ÜNB
  • Automatische vollständige Aktivierung innerhalb von 30 sec
  • abzudeckender Zeitraum pro Störung: 0 < t < 15 min

Sekundärregelung:

  • energetischer Ausgleich der Regelzone und Frequenzregelung
  • unmittelbare automatische Aktivierung durch den betroffenen  ÜNB
  • vollständige Erbringung innerhalb von maximal 5 min

Minutenreserve (Tertiärregelung):

  • Abruf der Minutenreserve über eine gemeinsame Merit-Order-List mittels MOLS seit 2012 (elektronisches Abrufverfahren)
  • vollständige Aktivierung binnen 12,5 Minuten
  • abzudeckender Zeitraum pro Störung t > 15 min bis 4 Viertelstunden bzw. bis zu mehreren Stunden bei mehreren Störungen


Weitere Informationen erhalten Sie unter ENTSO-E-Operation Handbook