Regelleistung (FCR)
Bei FCR gibt es tägliche Ausschreibungen von Regelleistung, auf die bis zum Vortag 8 Uhr geboten werden kann. Die Produktlänge für FCR beträgt vier Stunden, beginnend mit der Zeitscheibe von null bis vier Uhr und endend mit der Zeitscheibe von 20 bis 24 Uhr. Es können somit pro Tag 6 Zeitscheiben geboten werden. Anders als bei aFRR und mFRR, ist FCR ein symmetrisches Produkt. Das bedeutet Anbieter müssen in der Lage sein, sowohl positive als auch negative FCR liefern zu können. Darüber hinaus ist die Vergütung gemäß pay-as-cleared, das bedeutet alle Anbieter erhalten den höchsten bezuschlagten Preis.
Regelleistung (aFRR und mFRR)
Zunächst findet am Vortag die Ausschreibung der Regelleistung am Regelleistungsmarkt (RLM) statt, der Markt für aFRR schließt um 9 Uhr und der Markt für mFRR schließt um 10 Uhr. Der RLM sichert ab, dass in den folgenden Auktionen zur Beschaffung der Regelarbeit am Regelarbeitsmarkt (RAM) genügend Leistung angeboten wird, um den Bedarf zu decken.
Jeder am RLM bezuschlagte Anbieter ist verpflichtet, Regelarbeitsgebote in Höhe seiner bezuschlagten Regelleistung anzubieten. Darüber hinaus dient das Ausschreibungsergebnis des RLM als Absicherung, falls der RAM ausfällt.
Jedes am RLM bezuschlagte Angebot wird mit dem angebotenen Regelleistungspreis vergütet. Ein Arbeitspreis kann, muss aber nicht, am RLM angegeben werden. Dieser wird dann vom ÜNB in den RAM überführt, sodass eine zusätzliche aktive Teilnahme am RAM nicht mehr notwendig wäre. Der freiwillig abgegebene Arbeitspreis kann jedoch bis zum Gate Closure für jede Viertelstunde angepasst werden. Denn während die Produktlänge für den RLM vier Stunden beträgt, kann im RAM auf jede Viertelstunde eines Tages einzeln geboten werden.
Regelarbeit (aFRR und mFRR)
Nach Abschluss des RLM eröffnet der Regelarbeitsmarkt (RAM) für den aktuellen Liefertag. Am RAM werden alle Viertelstunden des Liefertages einzeln beschafft. Für jede Viertelstunde schließt der RAM 25 Minuten vor Beginn der Lieferviertelstunde. Am RAM werden alle angebotenen Regelarbeitsgebote bezuschlagt, unabhängig davon, ob sie verpflichtend aufgrund eines Zuschlags am RLM abzugeben waren oder freiwillig.