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aFRR-Kooperation AT/DE

Grenzüberschreitende Beschaffung von Sekundärregelleistung zwischen Deutschland und Österreich - Konsultation (Aufforderung zur Stellungnahme) - Fünf Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ersuchen das Feedback der Stakeholder

Im Rahmen der Sekundärregelleistungskooperation zwischen Deutschland und Österreich wird gemäß Artikel 33 (1) in Verbindung mit Artikel 10 der Guideline on Electricity Balancing (EBGL) eine Konsultation der Stakeholder über die Ausgestaltung eines grenzüberschreitenden Austausches und der Beschaffung von Sekundärregelleistung (SRL) durchgeführt. Darüber hinaus wird in diesem Rahmen eine Ausnahme von der Zulassung der grenzüberschreitenden Übertragung der Regelleistungsvorhaltung zwischen SRL-Anbietern gemäß Artikel 34 (1) der EBGL beantragt. Diese Übertragung soll weiterhin in den jeweiligen Regelzonen erfolgen.

Die grenzüberschreitende Beschaffung soll zeitgleich mit der Einführung der Kapazitätsvergabe an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich, am 1. Oktober 2018, starten.

Die Einführung eines grenzüberschreitenden Austausches und der Beschaffung von SRL zielt darauf ab, die SRL möglichst effizient zu beschaffen und dadurch die bereits bestehende Regelreservekooperation zwischen Deutschland und Österreich weiter zu intensivieren. Eine entsprechende Kooperation zum grenzüberschreitenden Austausch und zur Beschaffung von SRL wäre einzigartig in Kontinentaleuropa und stellt ein Pilotprojekt im Hinblick auf die kürzlich inkraftgetretene EBGL dar.

Die konsultierenden ÜNB sind sich bewusst, dass das Feedback der Stakeholder einen entscheidenden Faktor für die Schaffung eines gut funktionierenden Marktdesigns darstellt.

Die langfristigen Kapazitäten an der deutsch-österreichischen Grenze von mindestens 4,9 GW gemäß der Pressemitteilung der Regulierungsbehörden Bundesnetzagentur und E-Control vom 15. Mai 2017 sollen grundsätzlich für die Vergabe langfristiger Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Mit dieser Konsultation haben die Marktteilnehmer die Gelegenheit zur möglichen Reservierung von bis zu 280 MW für den Regelreserveaustausch innerhalb der 4,9 GW Stellung zu nehmen und das vorgeschlagene Verfahren zur etwaigen Reservierung von langfristigen Kapazitäten für den Austausch von Regelreserve zu kommentieren.

Den Vorschlag können Sie in der Box rechts herunterladen. Für die Übermittlung ihres Feedbacks bitten wir Sie das ebenfalls in der Box rechts befindliche Antwortformular zu verwenden. Senden Sie es ausgefüllt bitte bis zum 15. April 2018 per E-Mail an:

kontakt@regelleistung.net