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Wie werde ich Regelenergieanbieter? (Präqualifikation)

Marktzugang und Präqualifikation: Regelreserven

Potentielle Anbieter für die verschiedenen Arten von Regelreserve können sich an einem Präqualifikationsverfahren beteiligen, bei dem sie den Nachweis erbringen, dass sie die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlichen Anforderungen für die Erbringung einer oder mehrerer Arten von Regelreserve erfüllen.

Für alle Regelreservearten (FCR, aFRR, mFRR) erfolgt die Präqualifikation ausschließlich bei demjenigen ÜNB, in dessen LFR-Zone die betreffenden Technischen Einheiten (Stromerzeugungsanlagen und/oder Verbrauchseinheiten) unabhängig von der Spannungsebene netztechnisch angeschlossen sind (Anschluss-ÜNB). Mit der Überarbeitung der Präqualifikationsbedingungen ("PQ-Bedingungen") vom Oktober 2018 erfolgt eine Präqualifikation auf Basis der Präqualifikation von Reserveeinheiten und Reservegruppen.

Sobald die präqualifizierte Vermarktbare Leistung die jeweilige Mindestangebotsgröße überschreitet, schließt der Anschluss-ÜNB mit dem Reservenanbieter je Regelreserveart einen Rahmenvertrag (siehe nebenstehende Downloads), der wiederum Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren für Regelreserve ist.

Eine Präqualifikation ist jederzeit möglich. Die Durchführung eines entsprechenden Präqualifikationsverfahrens erfordert nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, Protokolle und Nachweise in der Regel einen Zeitraum von wenigstens zwei Monaten. Je nach Komplexität kann auch ein längerer Zeitraum erforderlich sein.

Technische Anforderungen (PQ-Bedingungen)

Die Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 02. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (nachfolgend "SO GL") ist am 14. September 2017 in Kraft getreten. Die SO GL enthält u.a. Vorgaben zum Präqualifikationsverfahren für Regelreserveanbieter, deren Umsetzung in Deutschland den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH (nachfolgend "ÜNB") obliegt.

Die ÜNB haben die Präqualifikationsbedingungen ("PQ-Bedingungen") für die Regelreservearten FCR, aFRR und mFRR überarbeitet und veröffentlicht.

IT-Anforderungen (Mindestanforderung der IT)

Aufgrund neuer Technologien im Bereich der Informationstechnik ergeben sich neuartige Möglichkeiten zuverlässig Daten zu übertragen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich der Regelleistung erbringen oder erbringen möchten, einheitliche Vorgaben in Form der "Mindestanforderungen an die Informationstechnik des Anbieters für die Erbringung von Regelleistung" definiert.

Die ÜNB haben aufgrund ihrer Systemverantwortung generell hohe Anforderungen an die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und die Integrität ihrer Infrastrukturen sowie Informationen einzuhalten, welche sich auf alle angebundenen Infrastrukturen und Dienstleister übertragen. Die Anforderungen stellen Mindestanforderungen an die Sicherheit und Verfügbarkeit dar und geben weiterführende Empfehlungen zur Erreichung der angestrebten Ziele.

Alle relevanten Dokumente sind unter den nebenstehenden Links veröffentlicht.

Die Präqualifikationsunterlagen können an den betreffenden ÜNB durch Nutzung des PQ-Portals übermittelt werden.

Kontakt

50Hertz Transmission GmbH

Energiewirtschaft
Heidestraße 2
10557 Berlin

Amprion GmbH

Systemführung Netze Brauweiler
Systemdienstleistungen und Energiemarkt
Von-Werth-Straße 274
50259 Pulheim

TransnetBW GmbH

Systembetrieb Handel
Pariser PlatzOsloer Str. 15-17
70173 Stuttgart

Tennet TSO GmbH

Customers & Markets
Bernecker Straße 70
95448 Bayreuth

Die ÜNB behalten sich eine Anpassung oder Aktualisierung dieser Informationen vor.