Modalitäten & Rechtlicher Rahmen
Neben globaleren Vorgaben aus dem EnWG und der StromNZV wird inzwischen ein enger rechtlicher Rahmen auf Europäischer Ebene gebildet. Übergeordnet bilden die EB GL und die SO GL bereits ein detailliertes Regelwerk. Insbesondere aus der EB GL heraus wurden zahlreiche Methoden entwickelt, die gleichermaßen von allen Europäischen ÜNB anzuwenden sind, die Produkte und Prozesse definieren und das Regelwerk für den Betrieb der Plattformen MARI und PICASSO bilden. Schließlich gibt es noch Vorgaben für die Modalitäten, die jeweils für Regelreserveanbieter (MfRRA) und Bilanzkreisverantwortliche (Bilanzkreisvertrag und reBAP Bestimmung) Regelungslücken schließen und auf nationaler Ebene zu entwickeln sind. Beschaffen ÜNB länderübergreifend Regelleistung, so müssen sie dies mit harmonisierten Produkten und Prozessen tun, die gemäß Art. 33 EB GL regional zu konsultieren, zu beantragen und zu genehmigen sind – von den jeweils zuständigen Regulierungsbehörden der beteiligten Länder.
Die EB GL legt Grundsätze für den Europäischen Markt für Regelarbeit fest. So darf z.B. der Regelarbeitspreis nicht in einem Vertrag über die Vorhaltung von Regelleistung festgelegt werden, es sind Plattformen für den Austausch zu etablieren, die Regelarbeit ist nach dem Einheitspreisverfahren zu vergüten und die ÜNB sollen bei der Regelreserve finanzielle Neutralität sicherstellen.Aus der EB GL heraus wurden folgende Methoden entwickelt und genehmigt, die die Vorgaben aus der EB GL detaillierter ausgestalten:
Implementierungsrahmen für aFRR und mFRR
In den Implementierungsrahmen sind die Standardprodukte für Regelarbeit definiert und die Regeln und Prozesse für den Betrieb der Plattformen festgelegt sowie Veröffentlichungspflichten und Umsetzungsfristen.
Preisbildung für Regelarbeit
Die Bepreisungsmethode regelt einheitliche Grundsätze zur Vergütung der aFRR und mFRR Arbeit. Die Details der Vergütung sind in den nationalen Modalitäten geregelt.
Zwecke der Aktivierung für Regelarbeit
In dieser Methode sind die Einsatzzwecke der Standardprodukte für Regelarbeit festgelegt.
Abrechnung des gewollten Energieaustauschs
Die Regeln zur Inter-ÜNB Abrechnung der ausgetauschten Regelarbeit sind in dieser Methode verankert.
Standardprodukte für Regelleistung
Beschaffen zwei oder mehr ÜNB aFRR oder mFRR Leistung in einer gemeinsamen Ausschreibung, findet diese Methode verpflichtend Anwendung. Neben der Auflistung der zulässigen Standardprodukte sind weitere Produkteigenschaften definiert, z.B. die Mindestangebotsgröße.
Methode zur Harmonisierung der Hauptkomponenten des Ausgleichsenergiepreises
In dieser Methode sind die Hauptkomponenten definiert, aus denen der Ausgleichsenergiepreis gebildet werden darf, sowie weitere Grundsätze der Bilanzkreisabrechnung festgelegt.
Modalitäten für Regelreserveanbieter (MfRRA)
Die (nationalen) MfRRA sind von jedem ÜNB unter Einhaltung aller EB GL Vorgaben und Methoden zu entwickeln und zu veröffentlichen. Sie bilden die Spielregeln des Regelreservemarktes im Detail ab, schließen Regelungslücken und definieren die nationalen Ausgestaltungspielräume der Europäischen Regulierung.
Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche gemäß Art. 18 Abs. 6 EB GL
Die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche setzen sich zusammen aus dem Standard Bilanzkreisvertrag sowie den Berechnungsvorschriften zum Ausgleichsenergiepreis. Alle Informationen hierzu finden Sie auf netztransparenz.de.
Im Rahmen der Guideline on Electricity Balancing (EB GL) sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet mindestens alle zwei Jahre einen ÜNB-Bericht über den Systemausgleich zu veröffentlichen. Der erstellte Bericht ist eine Aktualisierung sowie eine Ergänzung der bereits existierenden Studie "Beschreibung von Regelleistungskonzepten und Regelleistungsmarkt" von Consentec aus dem Jahr 2014 und gibt einen Einblick in den Regelleistungsmarkt und die Regelleistungskonzepte.