Information zur Umsetzung der AbLaV-Novelle: Veröffentlichung der Präqualifikationsanforderungen für abschaltbare Lasten

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen hiermit die Präqualifikationsanforderungen für abschaltbare Lasten der deutschen Übertragungsnetzbetreiber gemäß der "Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 16. August 2016 (BGBl. I S. 1984), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) geändert worden ist" zur Verfügung stellen zu können. Die angehängten Dokumente stellen die Grundlage für Präqualifikationsanträge dar, die ab sofort beim jeweiligen Anschluss-ÜNB eingereicht werden können. Inhalt dieser Veröffentlichung sind das Hauptdokument der PQ-Anforderungen sowie sechs Anhänge, die weitere spezifische Anforderungen definieren. Unmittelbar nach Eingang des Antrages erfolgt unter fortlaufender Abstimmung mit den Anbietern die Bewertung der Präqualifikation durch den jeweiligen Anschluss-ÜNB. Für eine Teilnahme an der 1. Ausschreibung nach neuer Verordnung am 20. März (SOL) bzw. 23. März (SNL) sollte die Präqualifikation bis zum 24. Februar erfolgreich absolviert werden, um rechtzeitig vor der Ausschreibung einen Rahmenvertrag abschließen zu können. Bestandsanbieter sind in gleicher Weise verpflichtet, die Präqualifikationsanträge gemäß den neuen Anforderungen einzureichen. Alle nachfolgend abgeschlossenen Präqualifikationen können in den späteren Ausschreibungen berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihre ÜNB

Last modified at 14.03.2017