Regelreservebedarfe und Einführung von Redispatch 2.0

Am 01.10.2021 verändern sich die Redispatch-Prozesse in Deutschland. Die hiermit einherge-hende Verlagerung von Verantwortlichkeiten können auch einen Einfluss auf den Bilanzaus-gleich einzelner Bilanzkreise haben. Das aktuell genutzte dynamische Dimensionierungsver-fahren berücksichtigt etwaige Veränderungen im historischen Regelleistungsbedarf verzögert. Die ÜNB beabsichtigen daher, ab dem 01.10.2021 in Abhängigkeit des prognostizierten EE-Redispatchs einen Regelreservemehrbedarf auszuschreiben. Die Beschaffung erfolgt anteilig am Regelleistungs- und am Regelarbeitsmarkt. Die genaue Ausschreibungsmenge wird auf Basis aktueller Prognosen zum Redispatch 2.0 bestimmt und für den Regelleistungsmarkt bis D-2 um 16 Uhr bzw. für den Regelarbeitsmarkt bis D-1 um 16 Uhr über das Datencenter der IP RL (https://www.regelleistung.net/apps/datacenter/tenders/) veröffentlicht. Bei der NRV-Saldo-Ampel bleibt der ermittelte Regelreservemehrbedarf unberücksichtigt und bewirkt keine Veränderung der Zustandsanzeige. In der Ausgleichsenergiepreisberechnung wird der Mehrbedarf an Regelleistung und ?arbeit insofern berücksichtigt, dass die Ermittlung des Schwellwerts für die Knappheitskomponente den Mehrbedarf einschließt.

Letzte Änderung am 30.09.2021