Beschaffung von Regelleistung & Regelarbeit
Die ÜNB beschaffen die Regelreserveprodukte (Regelleistung und Regelarbeit) regelzonenübergreifend und teilweise in Kooperation mit unseren Nachbarländern. Dabei werden die Ausschreibungen gemäß den Richtlinien des Bundeskartellamts durchgeführt, unter Einhaltung offener, transparenter und diskriminierungsfreier Verfahren. Diese Schritte erfolgen im Einklang mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur sowie den europäischen Verordnungen und Methoden.
Die Beschaffung von Regelleistung für FCR erfolgt in einer gemeinsamen Ausschreibung mit vielen Nachbarländern. Die Ausschreibung findet für jeden Liefertag in Vier-Stunden-Produkten, beginnend von 00 bis 04 Uhr statt. Die Auktion für alle Zeitscheiben eines Tages startet 7 Tage vor dem Liefertag und schließt um 8 Uhr morgens vor dem Liefertag. Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Beschaffung von FCR finden Sie hier.
Bis zum November 2020 wurden für aFRR und mFRR Regelleistung und Regelarbeit in einer gemeinsamen Auktion beschafft. Ein Angebot musste einen Leistungs- und einen Arbeitspreis enthalten. Die günstigsten Leistungspreise wurden bezuschlagt, bis der Bedarf an Regelreserve gedeckt war. Anschließend wurden die Arbeitspreise der bezuschlagten Gebote in eine Merit-Order-Liste überführt und nach Arbeitspreis aufsteigend abgerufen. Der Arbeitspreis wurde in der Auktion nur als Zuschlagskriterium herangezogen, wenn zwischen zwei Geboten mit gleichem Leistungspreis gewählt werden musste.
Seit dem November 2020 werden gemäß den Vorgaben aus der Guideline on Electricity Balancing (EB GL) Regelleistung und Regelarbeit für aFRR und mFRR getrennt beschafft. Zunächst findet am Vortag die Ausschreibung der Regelleistung am Regelleistungsmarkt (RLM) statt, der Markt für aFRR schließt um 9:00 Uhr und der Markt für mFRR schließt um 10:00 Uhr. Der Regelleistungsmarkt sichert ab, dass in den folgenden Auktionen zur Beschaffung der Regelarbeitsgebote (Regelarbeitsmarkt) genügend Leistung angeboten wird, um den Bedarf zu decken, denn jeder bezuschlagte Anbieter ist verpflichtet Regelarbeitsgebote in Höhe seiner bezuschlagten Regelleistung anzubieten. Darüber hinaus dient das Ausschreibungsergebnis des Regelleistungsmarktes als Absicherung, falls der Regelarbeitsmarkt (RAM) ausfällt.
Jedes bezuschlagte Angebot wird mit dem angebotenen Regelleistungspreis vergütet. Ein Arbeitspreis kann, muss aber nicht, angegeben werden. Dieser wird dann vom ÜNB in den Regelarbeitsmarkt überführt, sodass eine zusätzliche aktive Teilnahme am Regelarbeitsmarkt nicht mehr notwendig wäre. Der freiwillig abgegebene Arbeitspreis kann jedoch noch bis zum Gate Closure des Regelarbeitsmarktes für jede Viertelstunde angepasst werden. Denn während die Produktlänge für den Regelleistungsmarkt vier Stunden beträgt, kann im Regelarbeitsmarkt auf jede Viertelstunde eines Tages einzeln geboten werden.
Nach Abschluss des Regelleistungsmarktes eröffnet der Regelarbeitsmarkt für den entsprechenden Liefertag. Am Regelarbeitsmarkt werden alle Viertelstunden des Liefertages einzeln beschafft. Für jede Viertelstunde schließt der Regelarbeitsmarkt 25 Minuten vor Beginn der Lieferviertelstunde. Am Regelarbeitsmarkt werden alle angebotenen Regelarbeitsgebote bezuschlagt, unabhängig davon ob sie verpflichtend aufgrund eines Zuschlags am Regelleistungsmarkt abzugeben waren oder freiwillig.
Dies ermöglicht zusätzlicher Flexibilität oder Vortags nicht bezuschlagter Leistung am Regelreservemarkt teilzunehmen. Einen Leistungspreis gibt es jedoch nur für Gebote mit Zuschlag am Regelleistungsmarkt. Alle abgegebenen Regelarbeitsgebote werden in eine Merit-Order-Liste überführt und aufsteigend nach dem Arbeitspreis abgerufen. Die aktivierte Regelarbeit wird nach dem Grenzpreisverfahren abgerechnet. Die Grenzpreise werden von den Plattformen, PICASSO für aFRR und MARI für mFRR ermittelt.